Informationen zur Grundstücksentwässerung / Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfung - Was Grundstückseigentümer zu beachten haben
Auf Haus- und Grundstücksbesitzer kommt einiges zu. Bis zum 31. Dezember 2015 müssen grundsätzlich alle Gründstücke mit schmutz- oder mischwasserführenden Leitungen auf Dichtheit überprüft werden. Dies gilt sowohl für kommunale als auch private Anschlussnehmer. Die konkrete Umsetzung hat jedoch durch eine kommunale Entwässerungssatzung zu erfolgen. Hierbei hat die Kommune zum einen die Grenze zwischen öffentlicher Kanalisation und privater Grundstücksentwässerungsanlage zu definieren und andererseits festzulegen, ob die Dichtheitsprüfung per Druckluft oder Videosichtfahrt zu erfolgen hat. Gem. § 61a Abs. 5 Landeswassergesetz sind die Gemeinden zudem verpflichtet, über die Dichtheitsprüfung zu unterrichten und zu beraten. Das NRW-Umweltministerium hat im Oktober einen Erlass verabschiedet, wonach es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet ist, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung von 2015 auf nunmehr 2023 zu verlängern. Allerdings ist die Fristverlängerung nur möglich, wenn die Kommune entweder Sanierungsmaßnahmen in einem Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt hat oder aber für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die öffentliche Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachung überprüft. Das heißt, dass die Gemeinde die Frist nur dann verlängern kann, wenn sie die Satzung zur Dichtheitsprüfung an die Selbstüberwachung des öffentlichen Kanals koppelt. Die ...
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